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Die Regeln für Einwegkunststoffe im Gastgewerbe verstehen und einhalten
Gesetze und Regeln für Einwegkunststoffe im Gastgewerbe
Verbot kostenloser Einwegprodukte aus Kunststoff:
Ab 2024 ist die kostenlose Bereitstellung von Einwegbechern und -behältern aus Kunststoff in der Gastronomie nicht mehr gestattet. Dadurch soll der unnötige Einsatz von Plastik reduziert werden.
Verkaufsverbot für bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte:
Bestimmte Einwegkunststoffprodukte sind verboten, um ihre Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern.
Pfand auf kleine Plastikflaschen:
Ein Pfand von 0,15 € auf kleine Plastikflaschen bis 1 Liter zur Förderung des Recyclings.
Warum diese Maßnahmen?
Umwelterwägungen:
Plastikmüll stellt eine große Gefahr für die Umwelt dar. Die Vorschriften zielen darauf ab, Plastikmüll zu reduzieren und die Nachhaltigkeit zu fördern. Bewusstsein schaffen:
Die Regeln dienen auch dazu, sowohl Gastronomieunternehmern als auch Verbrauchern ein Bewusstsein für die negativen Folgen eines übermäßigen Plastikverbrauchs zu schaffen.
Vorteile der Reduzierung von Einwegplastik im Gastgewerbe
Positive Umweltauswirkungen:
Weniger Plastikmüll trägt zu einer saubereren Umwelt bei, schützt Ökosysteme und verringert den Druck auf die Ozeane.
Positive Kundenwahrnehmung:
Gastgewerbebetriebe, die nachhaltige Praktiken anwenden, genießen bei umweltbewussten Verbrauchern eine positivere Wahrnehmung.
Die Einhaltung dieser Regeln dient nicht nur der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, sondern bietet auch die Möglichkeit, aktiv zu einer nachhaltigeren Zukunft beizutragen.